Handwerkerkosten von der Steuer absetzen: Was Sie wissen sollten
Private Haushalte in Deutschland können nach § 35a EStG 20 % der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen in ihrer Wohnung oder ihrem Haus direkt von der Steuerschuld abziehen, höchstens 1.200 € pro Jahr. Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung oder Gartenpflege sind es ebenfalls 20 %, höchstens 4.000 € pro Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung; Materialkosten zählen nicht. Stand 2026 – prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.
Offrendo Redaktion · Aktualisiert am 05.10.2026
Was zählt als Handwerkerleistung?
Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im eigenen Haushalt: zum Beispiel Malerarbeiten, Fliesen, Bad- und Heizungsarbeiten, Reparaturen, Dachrinnenreinigung, Wartung der Heizung oder Arbeiten im Garten am Haus. Auch Mieter können die Kosten geltend machen, etwa über die Nebenkostenabrechnung.
Was zählt als haushaltsnahe Dienstleistung?
Arbeiten, die üblicherweise Haushaltsmitglieder erledigen: Wohnungs- und Fensterreinigung, Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Winterdienst, Betreuung von Haustieren im Haushalt. Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen können ebenfalls darunter fallen.
Was Sie brauchen
- Eine Rechnung, auf der Arbeitskosten (inklusive Anfahrt und Maschinenkosten) getrennt vom Material ausgewiesen sind.
- Zahlung per Überweisung auf das Konto des Betriebs – Barzahlung wird nicht anerkannt.
- Die Leistung muss in Ihrem Haushalt in der EU bzw. im EWR erbracht werden.
Was nicht begünstigt ist
Neubauleistungen (z. B. erstmalige Errichtung eines Hauses), reine Materialkosten sowie Leistungen, die bereits öffentlich gefördert werden (z. B. über zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse). Für energetische Sanierungen gibt es mit § 35c EStG eine eigene Regelung; beide Ermäßigungen können für dieselbe Maßnahme nicht kombiniert werden.
Tipp beim Angebotsvergleich
Bitten Sie die Betriebe, Arbeits- und Materialkosten schon im Angebot getrennt auszuweisen. So sehen Sie vorab, welcher Anteil steuerlich begünstigt ist. Über Offrendo erhalten Sie bis zu 3 Angebote kostenlos zum Vergleich.
| Art der Leistung | Steuerermäßigung | Höchstbetrag pro Jahr |
|---|---|---|
| Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) | 20 % der Arbeitskosten | 1.200 € |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG) | 20 % der Arbeitskosten | 4.000 € |
| Minijob im Haushalt (§ 35a Abs. 1 EStG) | 20 % der Aufwendungen | 510 € |
Hinweis: Angaben zu Offrendo stammen aus der Plattform selbst. Zu anderen Anbietern machen wir keine Preis- oder Funktionsangaben; prüfen Sie diese direkt beim jeweiligen Anbieter.
Zu Bundesministerium der Justiz – § 35a EStG treffen wir keine eigenen Aussagen. Primärquelle für Preise und Funktionen ist die Anbieter-Website gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html (abgerufen am 05.10.2026).
Häufige Fragen
Kann ich Handwerkerkosten als Mieter absetzen?
Ja, auch Mieter können Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen, die sie selbst beauftragen oder über die Nebenkostenabrechnung bezahlen.
Zählt die Anfahrt zu den Arbeitskosten?
Ja, Fahrt- und Maschinenkosten gehören zu den begünstigten Arbeitskosten. Materialkosten nicht.
Darf ich bar bezahlen?
Nein. Die Steuerermäßigung setzt eine Zahlung auf das Konto des Betriebs voraus.
Dauert weniger als 2 Minuten. Kein Kaufzwang. Keine Verpflichtung.